Eine Bürgerin. Ein Nutzerkonto. Alle Verwaltungsdienstleistungen. Das ist die Vision des 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes. Das so genannte OZG sieht vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch digital zur Verfügung stehen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es eine vielversprechende Aussicht: vom Café aus den Reisepass beantragen. Vielen Kommunen bereitet dieses Vorhaben jedoch Kopfzerbrechen. Was bedeutet das Onlinezugangsgesetz für uns als Kommunen? Müssen wir jede einzelne Dienstleistung selbst digitalisieren? Wie soll das funktionieren? Wer steht uns als Ansprechperson zur Verfügung?
Im folgenden Artikel geht Martina Sauer von der wer … mehr erfahren